Manchmal geht es viel schneller, als man denkt – und plötzlich steht man vor einem Berg von Schulden. In einer solchen Situation können Sie auf die kompetente Beratung durch eine professionelle Schuldnerberatung bauen. Aber wie ist der Ablauf und passiert genau bei einer Schuldnerberatung? Wir beantworten die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Ablauf der Beratung und geben Tipps zur Vorbereitung auf das erste Gespräch mit Ihrem Berater.
Die Schuldnerberatung steht Menschen in einer wirtschaftlichen Notlage bei. Wichtig ist: In solch einer finanziell und emotional herausfordernden Situation sollte sich der Schuldner schnell Hilfe suchen und ein Gespräch bei einer Beratungsstelle vereinbaren. Ziel einer solchen Beratung ist immer der Überblick über die aktuelle Situation des Schuldners, die Sicherung seiner Existenz und letztendlich die Entschuldung – im Idealfall durch eine Einigung mit den Gläubigern. Mit einem Profi an der Seite gelingt der Abbau der Schulden bestmöglich.
Jede Schuldnerberatung folgt einem festen Ablauf. Dieser gestaltet sich in der Regel wie folgt:
Kontaktaufnahme durch den Ratsuchenden
Telefonisch oder per E-Mail nimmt der Schuldner Kontakt zur Schuldnerberatungsstelle auf, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Dieses Gespräch kann vor Ort beim Berater oder – wie bei uns – bequem via Videocall als Schuldnerberatung online stattfinden.
Erstes Gespräch zur Beratung – online oder vor Ort in der Beratungsstelle
Das erste Beratungsgespräch dient der Bestandsaufnahme und der Analyse der Einnahmen und Ausgaben. Der Schuldner sollte dafür sämtliche relevante Unterlagen mitbringen. Nach der Erörterung der aktuellen Lebenssituation sowie der Höhe und Entstehung der Schulden, werden ggf. schon erste Ziele und Schritte zum Schuldenabbau festgelegt. Auch Fragen des Schuldners werden in diesem Termin beantwortet.
Prüfung von existenzsichernden Maßnahmen und Vollstreckungsschutzmaßnahmen
Der Berater prüft, ob in der Situation des Schuldners existenzsichernde oder Vollstreckungsschutzmaßnahmen erforderlich sind und gibt Hinweise zur Krisenintervention (beispielsweise bei Stromsperrung, fristloser Kündigung, Lohnpfändung o.ä.). Außerdem prüft der Berater, ob der Schuldner staatliche Sozialleistungen (Bürgergeld, Wohngeld etc.) beantragen kann. Außerdem prüft der Berater, ob die Forderungen der Gläubiger berechtigt sind oder ob sich der Schuldner wehren kann.
Erarbeitung von Haushaltsplan und Schuldenbereinigungsplan
Zusammen mit dem Schuldner erarbeitet der Berater einen Haushaltsplan. Ziel ist es, Einsparpotenziale zu identifizieren, weitere Einnahmequellen wie staatliche Hilfen zu aktivieren und ggf. das wirtschaftliche Verhalten des Schuldners anzupassen. Weiterhin erarbeiten beide einen Schuldenbereinigungsplan. Dieser enthält alle Forderungen von sämtlichen Gläubigern, die jeweilige Vergleichssumme, die der Schuldner anbieten kann inklusive Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten (Einmalzahlung oder Ratenzahlung). Wurden mit den Gläubigern weitere Vereinbarungen getroffen, bspw. der Verzicht auf Zwangsvollstreckung, wird dies ebenfalls vermerkt.
Verhandlung mit den Gläubigern – der außergerichtliche Einigungsversuch
Der Schuldenbereinigungsplan bildet die Grundlage für die Verhandlung mit den Gläubigern. Der Schuldnerberater versucht mit den Gläubigern im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs zu einer gütlichen Einigung zur Schuldenregulierung zu gelangen. Dies kann über eine Stundung der Forderungen, Ratenzahlungen oder einen Schuldenvergleich geschehen. Akzeptiert der Gläubiger die angebotene Vergleichssumme, trifft der Berater die nötigen Vereinbarungen mit dem Gläubiger. Nur diese muss der Schuldner dann noch erfüllen. Wird die Vergleichssumme vom Gläubiger abgelehnt, scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch oft. Dann lässt sich die Entschuldung mittels Insolvenz nicht mehr vermeiden und Schritt 6 wird notwendig.
Entschuldung durch das Beantragen von Privatinsolvenz
Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch und kann der Schuldner die Forderungen der Gläubiger nicht erfüllen, tritt die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) ein. Der Schuldnerberater unterstützt den Schuldner dann bei der Beantragung der Privatinsolvenz und während des Insolvenzverfahrens. Während des gesamten Verfahrens beantwortet der Berater Fragen des Schuldners zu Stundungen, Pflichten und zur Pfändung von Einkommen und Vermögen. Spätestens nach sechs Jahren erfolgt dann die Restschuldenbefreiung.
Um den Ablauf der Schuldnerberatung zu beschleunigen, sollten sich Schuldner gut auf den ersten Termin mit ihrem Berater vorbereiten. Nur wenn während der Beratung alle relevanten Unterlagen vorliegen, kann der Berater Wege aus der Schuldenfalle aufzeigen, die den Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten des Schuldners entsprechen.
Folgendes können Schuldner tun, um den Ablauf der Schuldnerberatung so effizient wie möglich zu gestalten:
In den meisten Fällen folgt die Schuldnerberatung einem ähnlichen Ablauf wie oben beschrieben. Das Ziel ist, dem Schuldner wieder ein schuldenfreies Leben zu ermöglichen. Dazu braucht es zunächst nur den ersten Schritt. Werden Sie aktiv – wir sind gern an Ihrer Seite und helfen Ihnen, bei der Schuldenregulierung!
Unser Team von Fachleuten in der Online-Schuldnerberatung für Berlin und Brandenburg besteht aus hochqualifizierten Experten. Sowohl bei Kreditschulden als auch bei Mietschulden und vielen weiteren Arten von Schulden helfen wir Ihnen, einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Situation zu erlangen und dank umfangreicher rechtlicher Kenntnisse und viel Verhandlungsgeschick einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 0800 899 80 80 oder über das unten stehende Kontaktformular, um einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Anschließend beraten wir Sie bequem online im Rahmen von Videocalls – persönlich, vertrauensvoll und effektiv.
Wir beraten Sie gerne online über Videocalls mit Teams, Zoom, Skype oder Go-Meeting!
Tel: 0800 899 80 80
Email: christianwagner1502@gmail.com
Anschrift: Frankfurter Allee 106a 10247 Berlin
Postfach: 31 03 26, 10633 Berlin
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.